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Jetzt Energieausweis erstellen


Als zertifizierte Energieberater  erstelle ich Ihnen Ihren rechtsgültigen Energieausweis. 

Unsere Energieausweise sind vollständig rechtsgültig und entsprechen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Als zertifizierte Energieberater verfügen wir über die notwendige Expertise und Berufspraxis, um Ihren Energieausweis professionell zu erstellen. 

10 Jahre Gültigkeit – Langfristige Sicherheit:

Jeder von uns erstellte Energieausweis ist für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Genießen Sie langfristige Sicherheit.

Sofort verfügbar – Ihre Zeit ist wertvoll:

Erstellen Sie Ihren Energieausweis direkt online. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten in unser benutzerfreundliches Online-Formular ein, und erhalten Sie kurz darauf Ihren rechtsgültigen Energieausweis als PDF per Email und ausgedruckt per Post zugeschickt.

Achtung: Beachten Sie, dass für eine einzelne Wohnung kein Energieausweis erstellt werden kann, da Energieausweise stets gebäudebezogen sind. Geben Sie daher immer Werte des gesamten Gebäudes an.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterscheidet man zwischen zwei Arten von Energieausweisen: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch basierend auf den letzten drei Jahren wider.

Verbrauchsausweis: Dieser wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Er eignet sich für alle Gebäude ab 1978 oder Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten und ist günstiger.

Bedarfsausweis: Dieser basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und berücksichtigt Aspekte wie Baujahr, Gebäudetyp, Dämmung und Heizungsanlage. Der Bedarfsausweis ist insbesondere für kleinere Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten vorgeschrieben, die vor dem Jahr 1978 erbaut wurden und keine umfassenden Modernisierungen gemäß den Anforderungen des GEG erfahren haben.

*Für den Verbrauchsausweises gelten folgende Voraussetzungen: Dein Gebäude ist nach 1977 gebaut worden oder muss der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen oder mehr als vier Wohneinheiten haben. Der Leerstand des Gebäudes ist kleiner als 30%. Du kannst drei aufeinanderfolgende Heizkostenabrechnungen der letzten vier Jahre vorweisen.

Um welches Gebäude geht es?

Anzahl der Wohnungen

Bei Anzahl Wohnungen ist die Anzahl der abgeschlossenen Wohneinheiten gefragt und nicht die Anzahl der Zimmer.

Wohnfläche des Gebäudes


Bitte geben Sie die Wohnfläche des gesamten Gebäudes an.

Bitte gib eine Antwort an

Gemäß § 82 (GEG) erfolgt die Berechnung der Nutzfläche pauschal auf Grundlage der Wohnfläche. Hierbei wird ein Faktor von 1,2 (für Ein- und Zweifamilienhäuser mit beheiztem Keller 1,35 ) angewendet.

Baujahr des Gebäudes


Bitte geben Sie das Ursprungsbaujahr des  Gebäudes an.

Bitte gib eine Antwort an

Hinweis: Ist das Gebäude älter als Baujahr 1978 und hat weniger als 5 Wohnungen, müssen Sie bestätigen, dass Ihre Immobilie der Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 entspricht. Andernfalls ist eine Erstellung des Energie- Verbrauchsausweises nicht möglich. Sie benötigen dann einen Bedarfsausweis.

Angaben zum Gebäude

Angaben zur Gebäudelüftung

Angaben zur Kühlung

Angaben zur Heizung

Falls mehrere Energieträger in Ihrem Objekt vorhanden (z.B. nach einer Modernisierung) sind, wählen Sie bitte Ja aus.

Angaben zur zweiten Heizung

Angaben zur Warmwasseraufbereitung


Erfolgt die Warmwasseraufbereitung mit der Heizungsanlage oder gibt es eine zusätzliche Anlage, z.B. einen separaten Durchlauferhitzer: 

Angaben zum Verbrauch


Ihre Angaben zu den letzten 3 Abrechnungszeiträumen. 

Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Verbrauch
Bitte gib eine Antwort an
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Verbrauch
Bitte gib eine Antwort an
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Verbrauch
Bitte gib eine Antwort an

Für die Beantragung des Verbrauchsausweises müssen Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorliegen – das heißt, die erste Abrechnungsperiode muss mindestens drei Jahre zurückliegen.


Angaben zum Verbrauch


Ihre Angaben zu den letzten 3 Abrechnungszeiträumen. 

Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Verbrauch Heizung
Bitte gib eine Antwort an
Verbrauch Warmwasser
Bitte gib eine Antwort an
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Verbrauch Heizung
Bitte gib eine Antwort an
Verbrauch Warmwasser
Bitte gib eine Antwort an
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Verbrauch Heizung
Bitte gib eine Antwort an
Verbrauch Warmwasser
Bitte gib eine Antwort an

Für die Beantragung des Verbrauchsausweises müssen Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre vorliegen – das heißt, die erste Abrechnungsperiode muss mindestens drei Jahre zurückliegen.


Angaben zum Leerstand

Hinweis: Bei einem Leerstand von mehr als 30% im gesamten Zeitraum (3 Jahre) muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Angaben zum Leerstand


Bitte geben Sie hier die Zeiten an, in denen das Gebäude nicht vollständig bewohnt war.

Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum
Bitte wähle ein Datum

Hinweis: Bei einem Leerstand von mehr als 30% im gesamten Zeitraum (3 Jahre) muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.


Weitere Informationen

Baujahr der Heizungsanlage
Bitte gib eine Antwort an

Abschließende Angaben


Adresse des Gebäudes für welches der Ausweis erstellt wird

Straße und Hausnummer
Bitte gib eine Antwort an
PLZ / Ort
Bitte gib eine Antwort an

Bestellung abschließen

Ich habe nun alle Informationen, um Ihnen Ihren Energieausweis zu erstellen. Nach erfolgreicher Bezahlung senden wir Ihnen den Energieausweis als PDF per E-Mail und als gedrucktes Exemplar per Post zu. Bitte geben Sie dazu Ihre Rechnungsdaten ein. 

E-Mail Adresse
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Vielen Dank. Wir haben Ihre Daten zur Erstellung Ihres Energieausweises erhalten. Nach erfolgreicher Bezahlung beginnen wir mit direkt mit der Erstellung und senden Ihnen den fertigen Energieausweis als PDF per E-Mail und als gedrucktes Exemplar per Post zu. 

Vielen Dank 🎉


Wir haben Ihren Auftrag erhalten. Sie erhalten in Kürze Ihren Energieausweis von uns zugeschickt.

Unsere Energieausweise sind vollständig rechtsgültig und entsprechen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Jeder von uns erstellte Energieausweis ist für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Genießen Sie langfristige Sicherheit.

Rückfrage zum Bedarfsausweis

In einigen Fällen ist es gesetzlich erforderlich einen Bedarfsausweis zu erstellen. Dies gilt  für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten, die vor dem Jahr 1978 erbaut wurden und keine umfassenden Modernisierungen gemäß den Anforderungen des GEG erfahren haben. 

Wenn das auf Ihre Gebäude zutrifft, geben Sie bitte hier Ihre Email-Adresse an. Wir melden uns dann bei Ihnen, um die Erstellung und Kosten mit Ihnen zu besprechen.

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